Steuerliche Vorteile

Wussten Sie schon ...

dass Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden können?

Sie können 20% des Arbeitslohns einer Handwerker-Rechnung (bis zu 6000,-€) geltend machen. Maximal sind damit 1200,-€ Steuerersparnis als direkter Abzug Ihrer Steuerschuld zu beantragen. Das Finanzamt erkennt alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder mit Modernisierung zu tun hat.
Absetzbar sind allerdings nur die Arbeitsleistung sowie die Kosten für die Anfahrt der Handwerker und die Maschinenmiete. Die Materialkosten hingegen sind steuerrechtlich nicht abzusetzen. Die Lohnanteile müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Wichtig ist es auch, dass die Rechnungssumme entweder überweisen, abgebucht oder per Scheck beglichen wird. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

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Höhe der Kosten

Wie hoch sind die Kosten für unsere Dienstleistungen

Alle Preise werden individuell kalkuliert. Dabei müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wesentlich beeinflusst wird der Preis z.B. vom Umfang einer Leistung. Eine ganze Wohnung anzustreichen kann kostengünstiger kalkuliert werden als der Anstrich eines einzelnen Zimmers. Dennoch übernehmen wir gerne auch kleine Aufträge.

Dieser Aspekt lässt sich ohne weiteres auch auf andere Objekte übertragen, wie Tür- oder Fensteranstriche (einzelne oder alle), Tapezieren eines Zimmers oder gleich mehrerer Räume. Auch kann man in leer stehenden Zimmern zügiger arbeiten als in einer bewohnten, mit Möbeln versehenen Wohnung.

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