Steuerliche Vorteile

Wussten Sie schon ...

dass Dienstleistungsanteile gemäß §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden können?

Sie können 20% des Arbeitslohns einer Handwerker-Rechnung (bis zu 6000,-€) geltend machen. Maximal sind damit 1200,-€ Steuerersparnis als direkter Abzug Ihrer Steuerschuld zu beantragen. Das Finanzamt erkennt alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder mit Modernisierung zu tun hat.
Absetzbar sind allerdings nur die Arbeitsleistung sowie die Kosten für die Anfahrt der Handwerker und die Maschinenmiete. Die Materialkosten hingegen sind steuerrechtlich nicht abzusetzen. Die Lohnanteile müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Wichtig ist es auch, dass die Rechnungssumme entweder überweisen, abgebucht oder per Scheck beglichen wird. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

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